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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von Lea Teuber liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail).
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und/oder auch eventueller Vertragspunkte berühren die Rechtsgültigkeit des Vertrages nicht. Dieser Fall zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

§ 2 Vertragsabschluss und Datenschutz

Ein Vertrag kommt durch das beiderseitige Einverständnis zustande und wird telefonisch und/oder per E-Mail bestätigt. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer erfolgen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, Stillschweigen gegenüber allen Dritten bezüglich des Inhalts der Vereinbarungen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.
Lea Teuber garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen und personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, nicht erfolgt.

§ 3 Preise und Zahlung

Kostenvoranschläge von Lea Teuber sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bezahlung erfolgt in bar am Anfang oder unmittelbar am Ende der Veranstaltung – es sei denn, es wurde in der Terminbestätigung etwas anderes vereinbart. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Lea Teuber ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 30% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

§ 4 Arbeitsbedingungen und Programmgestaltung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen des Equipments und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Erforderliche Zufahrtsscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten (auch für etwaige Mitmusiker) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag an Lea Teuber zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für Lea Teuber und eventuell dazu gebuchte Musiker frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher.
Lea Teuber verpflichtet sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen. Lea Teuber ist während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und Disposition unterliegt den Lea Teuber und etwaig dazu gebuchten Musikern. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von Lea Teuber nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch Lea Teuber gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt wurde. Lea Teuber übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit von Lea Teuber sowie den eventuell dazu gebuchten Musikern. Schäden, die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt von Lea Teuber stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Lea Teuber können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

§ 6 Krankheit

Kann Lea Teuber wegen Krankheit die Veranstaltungsleistung nicht erbringen, wird für adäquaten Ersatz gesorgt, so dass die Veranstaltung in geplanter Art und Weise ablaufen kann.

§ 7 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Lea Teuber jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Lea Teuber und etwaig dazu gebuchte Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:

– Rücktritt bis 180 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
– Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
– Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
– Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– Rücktritt nach dem 30. Tag vor Leistungsbeginn: 90%

Bei Stornierungen am Tag des Leistungsbeginns behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht Lea Teuber insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden.

Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Lea Teuber ist in diesem Fall berechtigt eine Planungskostenpauschale in Höhe von 20% des Honorars zu verlangen.

 

Gerichtsstand für beide Parteien ist Augsburg.

Aktualisiert 04/2020

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